Beschlussvorlage - 1/455/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Herr Andreas Busch hat sein Mandat als Ortsteilvertreter für die Ortsteile Barendorf,Harkensee aufgegeben.  Dadurch ist eine Wahlstelle in der Ortsteilvertretung frei geworden. 

 

Gemäß Hauptsatzung soll die Ortteilvertretung für die Ortsteile Barendorf, Harkenseer aus 7 Vertretern  bestehen. 

 

Gem. § 42 Abs. 1 KV M-V erfolgt die Besetzung der Ortsteilvertretungen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. § 32 Abs. 2 KV M-V vorletzter Satz bestimmt zur Wiederbesetzung folgendes:

Die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen bestimmt sich nach Satz 1 bis 7, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind. Wird eine Wahlstelle frei, erfolgt auf Antrag einer Fraktion eine vollständige Neubesetzung des Gremiums, zu dem die Wahlstelle gehört.

 

§ 32 Abs. 2 KV M-V regelt die Wahl wie folgt:

Bestimmt dieses Gesetz, dass eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat, so kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden. Über die Wahlvorschlagslisten der Fraktionen und Zählgemeinschaften stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang ab. Die Wahlstellen werden entsprechend den auf die Listen entfallenen Stimmenzahlen besetzt. Bei Bedarf entscheidet das Los.

 

Somit bestehen folgende Optionen:
- einvernehmliche Besetzung der freien Wahlstelle

- konkurrierende Wahlvorschlagslisten unter Anrechnung der bereits besetzten Stellen

- vollständige Neubesetzung (nur auf Antrag einer Fraktion)

 


 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung 

 

 

wählt folgende Person als Ortsteilvertreter/in für die Ortsteilvertretung der Ortsteile Barendorf, Harkensee

 

_________________________________________________________

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 keine

 

 

Loading...