Beschlussvorlage - 2/308/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 KV M-V hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Stadtvertretung und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2021.

 

Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2021.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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