Beschlussvorlage - 1/433/2022-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Eine Ergänzungsvorlage wurde erforderlich, weil in der Ursprungsvorlage der Beschlussvorschlag nicht angeben war.
Die Entwürfe wurden nochmals verändert, da nach Mitteilung des Bürgermeisters zunächst nur eine rechtskonforme Formulierung der Hauptsatzung beabsichtigt ist. 

Im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln hat die Kommunalaufsicht auf rechtswidrige Regelungen in der Hauptsatzung hingewiesen. Beratende Ausschüsse dürfen keine Entscheidungen treffen. Nach der Kommunalverfassung ist neben der Stadtvertretung nur der Bürgermeister und der Hauptausschuss ein beschließendes Organ. 

Die rechtswidrigen Bestimmungen der Hauptsatzung müssen daher unverzüglich berichtigt werden.  Die Berichtigung betrifft den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung bezüglich der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauvorhaben. Die Regelung ist zu streichen. 

Ferner betrifft die Berichtigung den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales. Hier ist die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel zu streichen.

Die Fördermittelvergabe kann per Hauptsatzung dem Bürgermeister oder dem Hauptausschuss übertragen werden. Deshalb wurden zwei Entwürfe einer Satzungsänderung gefertigt. Die Variante a sieht eine Aufgabenübertragung auf den Bürgermeister vor und eine Vorberatung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales. Die Variante b überträgt die Fördermittelvergabe auf den Hauptausschuss ohne Vorberatung im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales.

Alle weiteren Änderungen sind inhaltsgleich und betreffen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die als Entwurf beigefügte 2. Änderung der Hauptsatzung in Form der
 

 

Variante a = Aufgabenübertragung auf den Bürgermeister und eine Vorberatung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport,Jugend, Senioren und Soziales

Variante b = Fördermittelvergabe durch den Hauptausschuss ohne Vorberatung im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport,Jugend, Senioren und Soziales.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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