Beschlussvorlage - 2/305/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Stadt Schönberg für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum

31. Dezember 2018 in seiner Sitzung am 04.10.2022 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Stadtvertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 383.876,09 €.

Diese resultieren im Wesentlichen aus der Erstattung von nicht förderfähigen Kosten zur Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Ortskern“, für welche die Stadt Schönberg zusätzliche Eigenmittel i. H. v. T€ 326,4 aufbringen musste (Buchung erfolgte hier planabweichend auf einem anderen Produktsachkonto). Darüber hinaus erfolgten Mehrausgaben im Bereich der Abschreibungen (T€ 18,7) und in der Unterhaltung des Infrastrukturvermögens (T€ 17,9) und der Gebäudeunterhaltung (T€ 5,2).

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

 

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Stadtvertretung anerkannt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 24.08.2022.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss i. H. v. 32.096,63 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, ins Haushaltsfolgejahr übertragen. Der Ergebnisvortrag 2019 saldiert sich damit auf 1.726.494,11 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 383.876,09 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

 

2. Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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