Beschlussvorlage - 4/36/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Denkmalensemble Schulzenhof - Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Konzeptes für die Erhaltung und Sanierung unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Caroline Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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04.10.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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25.10.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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10.11.2022
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Sachverhalt
Im Haushaltsjahr 2021/22 steht für die Sanierung des denkmalgeschützten Ensembles Schulzenhof ein Betrag von insgesamt 100.000 € zur Verfügung.
Das Ensemble weist erhebliche Mängel in der Bausubstanz auf (Balkoenkopfsanierung, Wassereindrang, Feuchtigkeitsschäden und Defizite in den elektrischen Anlagen), sodass Handlungsbedarf besteht.
Voraussetzung ist ein umfassendes Sanierungskonzept unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten.
Nach Rücksprache mit der Unteren Denkmalbehörde dient dies als Basis für die Beantragung von Fördermitteln.
Daher soll nun über ein Fachplanungsbüro ein ganzheitliches Konzept zur weiteren Entwicklung der einzelnen Gebäude und des Gesamtensembles des Schulzenhofes aufgestellt werden.
Ziel ist es, unter Zuhilfenahme erforderlicher gutachterlicher Zuarbeit, den Ist-Zustand durch Bestandserfassungen der einzelnen Gebäude in Gänze zu ermitteln.
Auf dieser Grundlage werden Varianten und Möglichkeiten für notwendige Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen zusammengestellt, die dann der Stadt Schönberg als weitere Schritte in der Entscheidungsfindung vorgestellt werden.
Beschlussvorschlag
Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, für die Bestandserfassung und Konzepterstellung der Gebäude des Schulzenhofes alle erforderlichen Planungsleistungen, sowie daraus resultierende Gutachterleistungen in Anlehnung an die HOAI in den Leistungsphasen 1-2 zu beschaffen.
Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagsentscheidung obliegt dem Amt. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
50.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
11401-096-43 |
Beiträge |
00,00 € |
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