Beschlussvorlage - 2/307/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG am 06.10.2022 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 63.531,77 € (reduziert um die Veränderung zum Ergebnisvortrag 341.436,37 €). Davon entfallen im Wesentlichen 50.501,16 € auf laufende Abschreibungen. Dem stehen ausgabeseitig verfügbare Mittel in Höhe von 2.405.683,88 € gegenüber. Entsprechende Übersichten der Haushaltsüberschreitungen und der noch verfügbaren Mittel sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch den Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

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Beschlussvorschlag

1. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 23.09.2022.

Das Jahresergebnis sowie der Ergebnisvortrag werden mit 0,00 € ausgewiesen.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 404.968,14 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Diese sind gedeckt durch Minderaufwendungen.

 

2. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2020.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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