Beschlussvorlage - 4/957/2022-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im letzten Amtsausschuss am 09.06.2022 kam es nach Vorstellung der Entwurfsplanung zu einer Diskussion über die Erhöhung der Bürofläche um 30 %. Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt, mit der Bitte an den Fachbereich IV, die Büroflächenvergrößerung unter Berücksichtigung des LVB Büros zu erläutern und die Kosten der damaligen Variante 4 Gesamtneubau als Vergleich zu aktualisieren.

 

Ebenso wie im Projekt Sanierung Amtsgebäude Dassow gab es erneute Planungsgespräche zur Raumnutzung der Fachbereiche. Eine Doppelnutzung von Büroräumen, die Mindestanforderungen eines Arbeitsplatzes und die Beachtung der Dachschrägen im OG wurden erneut betrachtet. Auch die personelle Entwicklung der zwei Fachbereiche in den nächsten Jahren wurde diskutiert und abgestimmt.

Als Ergebnis liegen geänderte Grundrisse des Erd- und Obergeschosses mit Bezeichnung der Raumnutzung dieser Vorlage bei.

Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Aufzuges mussten für den Putzmittelraum, Kopierraum und dem Postraum neue Räumlichkeiten im Anbau geschaffen werden. Ein dringend notwendiger Besprechungsraum, der ganztägig genutzt werden kann, ist in der Planung enthalten.

 Auf der Suche nach eventuellen Fördermöglichkeiten für Sonderbedarfszuweisungen gab es im Juni 2022 ein Gespräch zwischen dem Fachbereich und dem Innenministerium. Ergebnis aus diesem Gespräch ist die Absage von Förderaussichten auf Sonderbedarfszuweisung. Vorhandene Mittel werden vom Ministerium in der Hauptsache für pflichtige Aufgaben des eigenen Wirkungskreises oder zur Beseitigung von Folgeschäden bei Naturkatastrophen verwendet.

Die Möglichkeit der Nutzung von aktuellen Förderprogrammen bei einem Neubau eines Verwaltungsgebäudes ist die Errichtung eines energieeffizienten Gebäudes, bei dem ein Nachhaltigkeitsaspekt (NH-Klasse) erreicht wird. Das Gebäude benötigt ein QNG Qualitätssiegel und bekommt dann für den aufgenommenen Baukredit einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozentpunkten.

 

Die Kosten eines Gesamtneubaus (ohne Grundstückskosten) beliefen sich in der damaligen Variante 4 im Jahr 2020 auf 4,2 Mio. €. Aktuell, nach Kostenanpassung, betragen die Gesamtkosten (ohne Grundstückskosten) 7,6 Mio. € (Siehe Anlage 4).

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die weitere Bearbeitung der in dieser Sitzung vorgelegten

Planunterlagen und die Kostenfortschreibung vom 25.05.2022 über brutto 1.924.000 €.

Die zu erarbeitende Entwurfsplanung ist vor Einreichung des Bauantrages dem Amtsausschuss erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Anbau ist an die Architektur des vorhandenen Altbaus anzulehnen. In der Entwurfsplanung ist eine Variante mit QNG Qualitätssiegel zu erstellen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

1.924.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

11401 096 5/1

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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