Beschlussvorlage - 3/0134/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 01.02.2022 den Grundsatzbeschluss zur Ersatzbeschaffung des Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000) der FF Herrnburg beschlossen. Für die Beschaffungsmaßnahme wurden 400.000 € im Haushalt 2022 eingestellt.

 

Für die Beschaffungsmaßnahme wurden beim Landkreis NWM sowie Land Fördermittelanträge gestellt. Der Landkreis hat mit Bewilligungsbescheid vom 21.06.2021 eine Förderung in Höhe von 80.000,- € zugesichert. Der Antrag auf Förderung beim Land ist bis zur Beschlussfassung in Bearbeitung gewesen, weshalb bei der Haushaltsplanung 2022 die Beschaffungsmaßnahme ohne die Fördermittel des Landes geplant und eingestellt wurden. Um dennoch eine nachträgliche Förderung seitens des Landes in Aussicht gestellt zu bekommen, wurde ein Antrag auf vorzeitigem Maßnahmebeginn gestellt. Mit Schreiben vom 05.04.2022 teilte die zuständige Behörde mit, dass die Beschaffungsmaßnahme wegen begrenzter finanzieller Mittel nicht berücksichtigt werden konnte.

 

Des Weiteren musste im Mai wegen einer Änderung der DIN-Norm das Leistungsverzeichnis des Tanklöschfahrzeuges überarbeitet werden. Die Überarbeitung endete im September mit der Abstimmung der Wertungskriterien zwischen der FF Herrnburg und der Bedarfsstelle des Amtes. Die EU-Ausschreibung wurde noch im selben Monat durch die Vergabestelle veröffentlicht.

 

Das Ausschreibungsergebnis in Zahlen:
 

LOS 1 Fahrzeug  450.711,31 €

LOS 2 Beladung      5.904,19 €

 

Hinzu kommen noch übliche Anschaffungsnebenkosten z. B. Einbau Funkanlage durch die Feuerwehrtechnische Zentrale, Überführungskosten etc. Die Mehrkosten können durch Minderausgaben in den eingestellten Mitteln für das Feuerwehrgerätehaus Palingen sichergestellt werden.

 

Um die Bindefrist (16.12.2022) und einen weiteren Preisanstieg zum Jahreswechsel zu vermeiden, war es notwendig, dass der Bürgermeister die anliegende Eilentscheidung für die überplanmäßige Ausgabe getroffen hat. Vor Auftragserteilung muss das Ausschreibungsergebnis mit einer 10-Tages-Frist veröffentlicht und Auszüge aus dem Wettbewerbsregister eingeholt werden. Zusätzlich gilt die Bindefrist nur als eingehalten, wenn das schriftliche Auftragsschreiben mitsamt zweiter Ausfertigung beim Auftragnehmer vorliegt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 07.11.2022.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

460.000,- €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

380.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

80.000,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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