Beschlussvorlage - 4/58/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP) für die Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichtes - 2.Stufe der Beteiligung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Angela Schierhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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29.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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01.11.2022
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.10.2021 mit der Beschlussvorlage 4/710/2021 die Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der 1. Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und Kapitel 4.2 Stadt – und Dorfentwicklung beraten und beschlossen. Die Abwägungsdokumentation ist in der Anlage beigefügt.
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung zum geänderten Planentwurf Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung einschließlich des Entwurfes des Umweltberichtes in die zweite Beteiligung zu geben.
Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 zur Siedlungsentwicklung. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.
Dabei liegt der Fokus darauf, dass sich die Siedlungsentwicklung (Wohnbau und Gewerbe) zukünftig auf die Zentralen Orte konzentrieren soll. Die Gemeinde Lüdersdorf ist als Zentralen Ort (Grundzentrum) ausgewiesen. Einschränkungen hinsichtlich der Siedlungsentwicklung sind für die Zentralen Orte nicht angedacht und sollen bedarfsgerecht erfolgen. Zentrale Orte sollen mehr in die Pflicht zur Entwicklung bezüglich Wohnraum und der Bereitstellung der Daseinsfunktion gezogen werden. Eine Auseinandersetzung mit den Ortschaften wird hier von großer Bedeutung. Dies lässt sich darauf zurückrufen, dass mehr als die Hälfte der Zentralen Orte der Planungsregion durch Siedlungsaktivitäten im Nahbereich beeinträchtigt oder sogar gefährdet ist.
Die Unterlagen des Entwurfes der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts für die zweite Beteiligungsstufe sind unter www.raumordnung-mv.de und www.region-west-mecklenburg.de einsehbar.
Von den Gemeinden ist gefordert, der Raumordnung entsprechende Hinweise zuzuarbeiten, wie die Zentralen Orte durch raumordnerische Festsetzungen gestärkt werden können. Die Gemeinde Lüdersdorf wird zur Abgabe einer Stellunnahme bis zum 30.11.2022 gebeten.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf beschließt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der 2. Beteiligung zu Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und Kapitel 4.2 Wohnbauflächenentwicklung:
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Die Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen.
Oder
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für die Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens keine weiteren Anregungen und Hinweise vorzubringen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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319,1 kB
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2
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öffentlich
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269,3 kB
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