Beschlussvorlage - 1/0465/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte wurde in der Stadtvertretung am 9. Dezember beraten und beschlossen und ist am 01.01.2022 in Kraft getreten.

 

Im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln am Anfang des Jahres 2022 hat die Kommunalaufsicht auf rechtswidrige Regelungen in der Hauptsatzung hingewiesen. Beratende Ausschüsse dürfen keine Entscheidungen treffen.

In der Sitzung der Stadtvertretung vom 10.11.2022 wurde aus diesem Grund die 2.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg beraten und beschlossen. Gemäß der Beschlussfassung wird die Aufgabe der Vergabe zur Förderung sozialer und kultureller Projekte auf den Bürgermeister übertragen, eine Vorberatung findet hierzu im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg statt.

Folglich muss nun der Punkt 4 Satz 2 der Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte geändert werden.

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Schönberg beschließt die als Entwurf beigefügte 1. Änderung der Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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