Beschlussvorlage - 1/0465/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Catharina Gramkow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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29.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Die Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte wurde in der Stadtvertretung am 9. Dezember beraten und beschlossen und ist am 01.01.2022 in Kraft getreten.
Im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln am Anfang des Jahres 2022 hat die Kommunalaufsicht auf rechtswidrige Regelungen in der Hauptsatzung hingewiesen. Beratende Ausschüsse dürfen keine Entscheidungen treffen.
In der Sitzung der Stadtvertretung vom 10.11.2022 wurde aus diesem Grund die 2.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schönberg beraten und beschlossen. Gemäß der Beschlussfassung wird die Aufgabe der Vergabe zur Förderung sozialer und kultureller Projekte auf den Bürgermeister übertragen, eine Vorberatung findet hierzu im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadt Schönberg statt.
Folglich muss nun der Punkt 4 Satz 2 der Richtlinie der Stadt Schönberg zur Förderung sozialer und kultureller Projekte geändert werden.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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