Beschlussvorlage - 2/0324/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die zwingende Erstanwendung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) soll zum 01.01.2023 erfolgen. Damit ist das Amt Schönberger Land ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig. Nach einer Verlautbarung des Deutschen Städtetages plant das Bundesministerium für Finanzen die zwingende Erstanwendung des § 2 b UStG auf den 01.01.2025 zu verschieben. Bis zur tatsächlichen Gesetzesänderung bleibt es bei der zwingenden Anwendung ab dem 01.01.2023.

 

Dementsprechend ist eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vorzunehmen.

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Schönberger Land über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung).

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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