Beschlussvorlage - 2/0324/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Schönberger Land über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss des Amtes Schönberger Land
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Vorberatung
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05.12.2022
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Erledigt
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Amtsausschuss Amt Schönberger Land
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Entscheidung
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08.12.2022
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Sachverhalt
Die zwingende Erstanwendung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) soll zum 01.01.2023 erfolgen. Damit ist das Amt Schönberger Land ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig. Nach einer Verlautbarung des Deutschen Städtetages plant das Bundesministerium für Finanzen die zwingende Erstanwendung des § 2 b UStG auf den 01.01.2025 zu verschieben. Bis zur tatsächlichen Gesetzesänderung bleibt es bei der zwingenden Anwendung ab dem 01.01.2023.
Dementsprechend ist eine Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vorzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,2 kB
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