Beschlussvorlage - 3/0136/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch die Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ist die Stadt Dassow ab 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig. Daher ist es erforderlich, die Parkgebührenordnung an das Umsatzsteuergesetz anzupassen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die 1. Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Dassow für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen (Parkgebührenordnung).

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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