Beschlussvorlage - 2/306/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Selmsdorf für das Jahr 2020 und Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Anne Rohmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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06.12.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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13.12.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde Selmsdorf für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2020 in seiner Sitzung am 27.09.2022 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 empfohlen.
Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.353.960,60 €, im Wesentlichen verursacht durch die nicht veranschlagte Zuführung in die Finanzausgleichsrücklage (T€ 1.310,5), im Weiteren hervorgerufen durch Abweichungen bei der Kontierung von Geschäftsvorfällen, deren Erfassung planseitig auf anderen Produktsachkonten vorgesehen waren.
Die Deckung der verursachten Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.
Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Selmsdorf zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 15.09.2022.
Im Haushaltsjahr 2020 wurde ein Jahresüberschuss vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von 4.367.715,67 € erwirtschaftet. Nach erforderlicher Bildung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich saldiert sich das Jahresergebnis 2020 auf 3.057.218,08 €.
Der Ergebnisvortrag nach 2021 beträgt, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren, 3.371.780,34 €.
Die Gemeinde Selmsdorf verfügt zum 31.12.2020 über liquide Mittel i. H. v. 7.297.302,87 € (Forderungen ggü. dem Amt aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand).
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.353.960,60 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.
2. Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2020
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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470 kB
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