Beschlussvorlage - 4/1197/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 sollte entlang der Selmsdorfer Landstraße westlich der Fahrbahn ein kombinierter Geh- und Radweg geschaffen werden. Aufgrund der vorhandenen Baumreihe und der nicht in Aussichtstellung eines Ausnahmeantrages zum Eingriff in diese, konnte der Teilbereich 2 des Bebauungsplanes Nr. 9 nicht als Satzung beschlossen werden.

Nunmehr wurde geprüft, ob der Geh- und Radweg auf der östlichen Straßenseite realisiert werden kann, ohne die vorhandene Hecke und Einzelbäume zu beeinträchtigen. Da dies umsetzbar ist, soll die 1. Änderung und Ergänzung die Voraussetzungen für den Abschluss der Erschließungsplanung in diesem Bereich schaffen.

Durch die neue Planung ergeben sich auch Änderungen im rechtskräftigen Teilbereich 1, da die Erschließungsanlagen im Einfahrtsbereich entsprechend der geänderten Planung angepasst werden müssen. Entlang der Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet Kurzstucken werden die Baugrenzen ebenfalls angepasst.

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Beschlussvorschlag

  1. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet, umfassend einen Teil der Selmsdorfer Landstraße, der Bundesstraße B 104 sowie dem Zufahrtsbereich zum Gewerbegebiet Kurzstucken, soll die Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 mit der Gebietsbezeichnung „Gewerbegebiet Kurzstucken“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden.
  2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Selmsdorfer Landstraße mit einseitigem Geh- und Radweg zu schaffen. Dadurch ergeben sich auch Änderungen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Teilbereiches 1 des Bebauungsplanes Nr. 9.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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