Beschlussvorlage - 3/0139/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 18.11.2022 wurde Herr Stephan Haberkorn zum Gemeindewehrführer Siemz-Niendorf gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Stephan Haberkorn hat sich verpflichtet, die fehlende Ausbildung Leiterin einer Feuerwehr innerhalb von zwei Jahren zu besuchen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Herrn Stephan Haberkorn zum Gemeindewehrführer zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Stephan Haberkorn zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

monatliche Aufwandsentschädigung 170,- € (2.040,- jährlich)

 

 

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