Beschlussvorlage - 2/0337/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Grundlage für die Aufstellung der Haushaltspläne 2023/2024 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2023 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf der Haushaltspläne 2023/2024 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

 

Mit der Änderung des FAG M-V wurden mit dem § 27 FAG Rechtsgrundlagen geschaffen, nach der grundsätzlich alle Gemeinden, unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleiches (Konsolidierungszuweisungen oder Sonder- bzw. Ergänzungszuweisungen) erhalten können.

Die Gemeinde Menzendorf hat für die Haushaltsjahre 2020 (Antragstellung in 2021) und 2021 (Antragstellung in 2022) gem. § 27 Abs. 1 FAG M-V Konsolidierungszuweisungen in Höhe von T€ 45,1 und T€ 45,4 erhalten. Die Gemeinde hatte die Hebesätze nach Maßgabe des Orientierungserlasses 2020/2021 und auf der Grundlage des § 27 FAG, 20 Hebesatzpunkte über den jeweiligen gewogenen Durchschnittshebesatz nach Gemeindegrößenklasse festgesetzt. Mit der 1. Nachtragshaushaltsatzung 2022 hat die Gemeinde Menzendorf ebenfalls eine Anpassung der Hebesätze entsprechend der gesetzl. Vorgaben vorgenommen, um so eine Antragstellung in 2023 für das Haushaltsjahr 2022 zu ermöglichen.

 

Um im Jahr 2024 Zuweisungen nach § 27 Abs. 1 oder Abs. 2 FAG M-V erhalten zu können, müsste die Gemeinde Menzendorf die Hebesätze für Realsteuern für das Haushaltsjahr 2023 so festsetzen, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse des Haushaltsjahres 2021 liegen.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die erforderliche Anpassung:

   

 

 

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

gewogener Durchschnittshebesatz

(unter 1.000 Einwohner)

330

388

350

+ 20 Hebesatzpunkte

350

408

370

aktueller Hebesatz Menzendorf

349

406

359

Erhöhung um „xx“ Hebesatzpunkte

1

2

11

 

Zu beachten ist, dass Mindereinzahlungen bei einer Realsteuerart durch Mehreinzahlungen bei einer anderen Realsteuerart ausgeglichen werden können. Die Gewerbesteuereinzahlungen sind dabei um die Gewerbesteuerumlage rechnerisch zu mindern.

Die Anpassung könnte also gemäß der Tabelle Zeile 2 (fettgedruckte Hebesätze) oder aber in individueller Verteilung der insgesamt 14 Hebesatzpunkte erfolgen.

 

Mit Erhöhung der Hebesätze ergeben sich Mehrerträge/Mehreinzahlungen im Produkt 61100. Die Verwaltung empfiehlt eine Anpassung der Hebesätze für den Doppelhaushalt 2023/2024.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A ) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

B ) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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