Beschlussvorlage - 2/0339/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rebekka Hesse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Für die Beschaffung von Ballettspiegeln-/stangen in der Palmberghalle erfolgt von der Firma "Pflegedienst Moll GmbH" eine Spende i.H.v. 3.000,00 €.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.
Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € - 1.000,00 € zu treffen.
Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich der Stadtvertretung.
