Beschlussvorlage - 4/1178/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow hat in seiner Sitzung am 21.10.2021 mit der Beschlussvorlage 4/732/2021 die Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der 1. Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und Kapitel 4.2 Stadt – und Dorfentwicklung beraten und beschlossen. Die Abwägungsdokumentation ist in der Anlage beigefügt.

 

Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung zum geänderten Planentwurf Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung einschließlich des Entwurfes des Umweltberichtes in die zweite Beteiligung zu geben.

 

Gegenstand dieser Teilfortschreibung ist die Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen in den Kapiteln 4.1 und 4.2 zur Siedlungsentwicklung. Maßgeblich erfolgt in dem Zusammenhang die Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht-zentralen Orten im Geltungsbereich des Planungsverbandes. Der Geltungsbereich umfasst die Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie die Landeshauptstadt Schwerin.

 

Dabei liegt der Fokus darauf, dass sich die Siedlungsentwicklung (Wohnbau und Gewerbe) zukünftig auf die Zentralen Orte konzentrieren soll. Die Stadt Dassow ist als Zentraler Ort (Grundzentrum) ausgewiesen. Einschränkungen hinsichtlich der Siedlungsentwicklung sind für die Zentralen Orten nicht angedacht und sollen bedarfsgerecht erfolgen. Zentralen Orte sollen mehr in die Pflicht zur Entwicklung bezüglich Wohnraum und der Bereitstellung der Daseinsgrundfunktion gezogen werden. Eine Auseinandersetzung mit den Ortschaften wird hier von großer Bedeutung.

 

Dies lässt sich darauf zurückführen, dass mehr als die Hälfte der Zentralen Orte der Planungsregion durch Siedlungsaktivität im Nahbereich beeinträchtigt oder sogar gefährdet ist.

 

Die Unterlagen des Entwurfes der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts für die zweite Beteiligungsstufe sind unter www.raumordnungmv. de und www.region-west-mecklenburg.de einsehbar.

 

Von den Städten ist gefordert, der Raumordnung entsprechende Hinweise zuzuarbeiten, wie die Zentralen Orte durch raumordnerische Festsetzungen gestärkt werden können. Die Stadt Dassow wird zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30.11.2022 gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt folgende Inhalte für die Stellungnahme im Rahmen der 2. Beteiligung zu Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und Kapitel 4.2 Wohnbauflächenentwicklung:

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Die Inhalte bilden die Grundlage für die Erstellung der Stellungnahme. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zu verfassen.

 

oder

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM 2011) für die Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung sowie des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts für die zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens keine weiteren Anregungen und Hinweise vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

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