Beschlussvorlage - 2/0336/2022-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2023/2024 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums vom 26.09.2022 sowie die Aktualisierung der Orientierungsdaten zum Kommunalen Finanzausgleich 2023 vom 25.11.2022. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Den Berechnungen zur Steuerkraftmesszahl 2023 liegen folgende Nivellierungshebesätze zugrunde:

Grundsteuer A: 323 % (Stand HH-Satzung 21/22: 300 %), Grundsteuer B: 427 % (Stand HH-Satzung 21/22: 380 %) und Gewerbesteuer: 381 % (HH-Satzung 21/22: 340 %)

 

Eine entsprechende Anpassung der Hebesätze wird verwaltungsseitig empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt / Die Stadtvertretung beschließt die Doppelhaushaltssatzung 2023/2024 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A ) mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

B ) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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