Beschlussvorlage - 2/0353/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde hat gemäß § 48 KV MV unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen oder Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Die Gemeinde Selmsdorf beabsichtigt, ab 01.01.2023 zwei neue Stellen zu besetzen.

 

Die weiteren Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf werden am Sitzungsabend erläutert.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2022/2023 nebst Stellenplan.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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