Beschlussvorlage - 4/1223/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aus dem Zustimmungsschreiben des LK NWM:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die bereits seit 2008 existierende Kommunalrichtlinie aktualisiert. Erklärtes Ziel ist es, mithilfe dieser Richtlinie Maßnahmen

umzusetzen, die dazu beitragen, Treibhausgase zu reduzieren und schlussendlich die Lebensqualität durch Schutz des Klimas und durch finanzielle Entlastungen zu sichern. Die Kommunalrichtlinie bietet unter anderem die Möglichkeit einen Klimaschutzkoordinator (Klimaschutzkoordination)

einzurichten.

Gern möchte sich der Landkreis gemeinsam mit Ihnen auf den Weg machen und unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Maßnahme Klimaschutzkoordination hat zwei Bewilligungsvoraussetzungen. Zum einen bedarf es eines Kreistagsbeschlusses zur Einrichtung eben dieser Klimaschutzkoordination und zum anderen ist es zwingende Voraussetzung, dass mindestens 25 % der Ämter im Landkreis an genannter Maßnahme unter Federführung des Landkreises teilnehmen (ohne finanzielle Beteiligung). Eine Hürde wurde bereits genommen- Der Kreistagsbeschluss liegt uns seit dem 02.09.2022 vor.

Gefördert wird die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen, die im intermediären Sinne Aufgaben für die Organisationseinheiten der untergeordneten Ebene übernehmen (z. B. Landkreise).

 

Die Aufgaben des Klimakoordinators sind wie folgt:

o Informationsvermittlung zu Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen

o Begleitung bei der Initiierung und Durchführung von treibhausgasmindernden

   Maßnahmen und Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten

o Vermittlung von regionalen Akteuren und regionalen fachlichen Ansprechpartnern für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten

o Langfristige Schnittstellenfunktion zu weiteren Klimaschutzstellen wie der Kreisebene

   oder sonstigen Stellen, beispielsweise zur Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV

   (LEKA MV)

o Motivation bisher nicht aktiver Gemeinden

 

Förderfähig sind der Einsatz von Fachpersonal, der Einsatz fachkundiger externer Dienstleister, begleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie Dienstreisen zu den zu unterstützenden Organisationseinheiten.

Ziel ist es, durch eine zusätzlich zu schaffenden Personalstelle die zu betreuenden Einheiten zu befähigen, selbst aktiv zu werden — die Einheiten erhalten durch die Klimaschutzkoordination Hilfe zur Selbsthilfe. Mit Fachwissen und im besten Falle sogar Erfahrung im Bereich Klimaschutz sowie ein motivierendes und überzeugendes Auftreten berät der/die Klimaschutzkoordinator/in die an der Koordination teilnehmenden Organisationseinheiten.

Ganz wichtig: Den Ämtern und Gemeinden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, lediglich die internen Aufwendungen (eigene Personalkosten) fallen bei der Umsetzung der Maßnahmen in den Haushalten ins Gewicht.

Sofern Sie sich mit uns auf den Weg machen möchten, ein für diese und nachfolgenden

Generationen lebenswerter sowie klimafreundlicherer Landkreis zu werden, fassen Sie bitte den Beschluss zur Teilnahme durch Bestätigung der beigefügten Teilnahmeerklärung.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Teilnahme am Klimaschutzkoordinatoren des Landkreises Nordwestmecklenburg. Der Stadt Dassow entstehen keine Kosten.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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