Informationsvorlage - 4/1240/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt Schönberger Land teilt den Stand der Arbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit am Gemeindehaus mit:

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.09.2022 wurde die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung und des Finanzausschusses vom 09.06.2022 bestätigt.

 

1.Der Antrag auf Sonderbedarfszuwendung wurde erweitert auf die Erneuerung der Heizung. Der Bewilligungszeitraum ist bis 31.12.2023 verlängert.

 

2. Ein Energieberater wurde mit in die Planung eingebunden und ist tätig. Bis Ende Januar 2023 wird ein energetisches Konzept erstellt sein. Hierin wird Schritt für Schritt aufgezeigt, welche aufeinander abgestimmten Maßnahmen möglich sind durchzuführen, um das Gebäude energetisch sinnvoll zu modernisieren. Durch die Gemeinde ist der Beschluss gefasst, die Ölheizung zu ersetzen. Gemäß Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll jede ab dem Jahr 2025 neu eingebaute Heizungsanlage auf der Basis von 65% erneuerbarer Energien betrieben werden. Durch den Ukrainekonflikt wird voraussichtlich der Zeitpunkt sogar schon auf den 01.01.2024 vorgezogen.

Das energetische Konzept geht zunächst von einer Sanierung der Hüllfläche (Außenwände, Fenster, obere Geschossdecke und ggf. Fußboden gegen Erdreich) aus. Dort werden die notwendigen Maßnahmen gem. den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betrachtet und aufgezeigt. Zusätzlich wird durch das Energieberatungsbüro dargestellt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit die Gemeinde eine Förderung der einzelnen Maßnahmen (von derzeit 15% der förderfähigen Kosten) beim BAFA beantragen kann. Hierzu wird es eine Vorstellung und Frage-/ Antwortrunde für die Gemeinde mit dem Büro geben.

Nach der Sanierung der Außenhülle ist der Einbau einer neuen Heizungsanlage avisiert. Das energetische Konzept beschreibt die Möglichkeiten der Anlagentechnik. Auch hier werden wiederum Informationen zur Förderfähigkeit gegeben. Zusätzlich wird das Thema ‚Nutzung einer PV-Anlage‘ beschrieben. Auch dieses Thema wird für die Gemeinde gemeinsam in das Energieberatergespräch aufgenommen, so dass die Lösung hinreichend besprochen wird und die Gemeinde dann die Entscheidung treffen kann.

 

3. Bauarbeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit

Nach den Abrissarbeiten ist das Gelände modelliert worden, die aufgehenden Böschungen sind mit Winkelstützwänden und Granitstelen gesichert. Der Boden ist im Abgangsbereich höhengerecht hergestellt. Eine Entwässerungsrinne ist gesetzt. Trotz derzeit aktueller Lieferzeiten für Pflastersteine von bis zu einem halben Jahr hat die Rohbaufirma das Material zur Verarbeitung bereitlegen können. Seit Anfang Dezember 2022 waren die Witterungsverhältnisse mit Minusgraden bis vor Weihnachten nicht geeignet, um Bauarbeiten im Tiefbaubereich auszuführen. Wie in der Baubranche üblich, hatte die Firma über den Jahreswechsel bis zum 06.01.2023 Betriebsferien. Seit dem 09.01.2023 ist die Wetterlage leider so, dass es meist sehr regnerisch war und derzeit auch wieder Nachtfröste auftreten. Bei diesem Frost- Tauwechsel können keine Arbeiten im erdberührten Bereich ausgeführt werden.

Bei wieder wärmerem und trocknerem Wetter – für die Baubranche gilt die 5°C Grenze – und es nachts keinen Frost mehr gibt, wird die Firma die Arbeiten umgehend fortsetzen. Bei möglich durchgehender Arbeit wird der Umfang der Leistungen 3 Wochen benötigen und dann abgeschlossen sein.

 

 

 

 

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