Beschlussvorlage - 4/1183/2022
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Photovoltaikanlage Schönberg, Gemarkung Schönberg, Flur 1, Flurstück 484/3 und 511/16 - Grundsatzbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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07.02.2023
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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23.02.2023
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Sachverhalt
Der Stadt Schönberg liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung von Photovoltaikanlagen vor (Anlage 1).
Geplant sind die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage für mindestens 25 Jahre.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,82 ha und soll parallel der Bahntrasse „Lübeck-Bad Kleinen“ auf Höhe der Stadt Schönberg auf dem Flurstück 484/3 und 511/16, Flur 1 der Gemarkung Schönberg entlanglaufen (Anlage 2).
Im Flächennutzungsplan von 2003 ‘‘Teilplan Stadtgebiet Schönberg‘‘ ist dieser Bereich als Wohnbaufläche dargestellt (Anlage 3).
Das Vorhaben entspricht somit nicht den Zielsetzungen der Stadt Schönberg, welche im Flächennutzungsplan dargestellt sind.
Der Antragsteller hat sich zudem bereit erklärt, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben erforderlichen Kosten (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan) zu übernehmen.
Aufgrund einer Vielzahl möglichen geeigneten Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Stadtgebiet und mehreren Anträgen auf verschiedenen Standorten zur Errichtung solcher, hat sich die Stadt Schönberg in einer weiteren Beschlussvorlage mit der Erstellung einer Potentialanalyse für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gesamtgebiet der Stadt Schönberg beschäftigt. Das Ergebnis dieser Vorlage sollte als Grundlage für die Entscheidung dieses Antrags dienen.
Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Schönberg. Daher hat sie über den Antrag und die Einleitung eines Bauleitverfahrens zu entscheiden.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Schönberg stellt den Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bis zur Fertigstellung einer noch durch die Stadt Schönberg zu beauftragenden Potentialanalyse für Freiflächenphotovoltaikanlagen für das Gesamtgebiet der Stadt Schönberg zurück.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Antragsteller über die Beschlussfassung zu informieren.
