Informationsvorlage - 4/1247/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Fördergeber hat uns darüber informiert, dass bei einem Radweg mit landwirtschaftlicher Nutzung von den Gesamtkosten nur 50 % förderfähig sind und dann zu 75 % Förderung. Je nach Finanzlage der Gemeinde könnte dann bis 90 % erreicht werden, aber immer nur von der Hälfte der Gesamtkosten. Eine sehr ungewisse Finanzierung des Wegebaus.

 

Der Gemeinde würden bei Beantragung eines ländlichen Wegebaus ELER die gesamten Kosten mit 65 % gefördert werden. Derzeit beläuft sich die Kostenschätzung auf 1,3 MEUR.

 

Ich bitte um Beratung, welche Förderung weiter vom Amt vorbereitet werden soll.

 

 

 

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