Beschlussvorlage - 3/0142/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Dassow und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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31.01.2023
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Sachverhalt
Am 06.01.2023 wurde Herr Daniel Selzer zum Ortswehrführer Dassow gewählt. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V vom 21.12.2015) bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.
Herr Daniel Selzer hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Oberbrandmeister zu verleihen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR monatlich |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
10.080,00 € |
140,00 € |
1.680,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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