Beschlussvorlage - 3/0142/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 06.01.2023 wurde Herr Daniel Selzer zum Ortswehrführer Dassow gewählt. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V vom 21.12.2015) bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Daniel Selzer hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Oberbrandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow stimmt der Wahl des Herrn Daniel Selzer zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Dassow zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Daniel Selzer zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Oberbrandmeister.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR monatlich

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

10.080,00 €

140,00 €

1.680,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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