Beschlussvorlage - 3/0141/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 06.01.2023 wurde Herr Michael Hellmann zum stellv. Ortswehrführer Dassow gewählt. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V vom 21.12.2015) bedarf die Wahl des stellv. Ortswehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Michael Hellmann hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Zugführer abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von zwei Jahren nachzuholen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow stimmt der Wahl des Herrn Michael Hellmann zum stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Dassow zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Michael Hellmann zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-Mtl.

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

5.040,00 €

70,00 €

840,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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