Beschlussvorlage - 4/1186/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Stadt Schönberg liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Dassower Straße bis Mittlere Feldstraße" der Stadt Schönberg vor (Anlage 1).

Geplant ist die Erweiterung einer Filiale mit einer Verkaufsfläche von 1.200m².

Die Erweiterung der Verkaufs- und Nebenflächen ist erforderlich, um sich langfristig an die Kunden- und Mitarbeiterbedürfnisse anzupassen.

Die Notwendigkeit zur Erweiterung des Verkaufsraumes ist nicht bedingt durch eine Sortimentserweiterung, sondern zur Realisierung der kundenfreundlichen Präsentation eines zeitgemäßen Sortiments. Für ein generationsfreundliches Einkaufen sind breitere Gänge (Kinderwagen), mehr Durchgänge und auch die Reduzierung der Regalhöhen notwendig.

Die größere Lagerfläche der Filiale führt zu weniger LKW-Touren, so dass auch hier der CO2-Ausstoß reduziert werden kann.

In der 3. Änderung des Flächennutzungsplans von 2010 ist dieser Bereich als Sonstiges Sondergebiet für Einzelhandel dargestellt (Anlage 2)

Das Vorhaben entspricht somit den Zielsetzungen der Stadt Schönberg.

Vom Grundsatz steht daher der Erweiterung des Nahversorgers nichts entgegen.

Unter Berücksichtigung der Absicht ein Gesamtkonzept zur Einzelhandelsentwicklung zu erstellen, sollte darauf abgestellt werden und der Antrag zunächst im Sinne einer gesamtheitlichen Betrachtung bis zu ersten Erkenntnissen des Einzelhandelskonzeptes zurückgestellt werden.

Die Versorgung gerade im Bereich Dassower Straße ist  derzeit als ausreichend gesichert zu betrachten.

Im Rahmen ihrer Planungshoheit hat die Stadt Schönberg über die Einleitung des Verfahrens zu entscheiden.

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Schönberg stellt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Dassower Straße bis Mittlere Feldstraße" des Nahversorgers zunächst im Sinne einer gesamtheitlichen Betrachtung bis zu ersten Erkenntnissen des Einzelhandelskonzeptes zurückzustellen.
  2. Der Antragsteller ist durch die Amtsverwaltung über den Beschluss zu informieren.
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Finanz. Auswirkung

Keine

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