Beschlussvorlage - 2/0340/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2023/2024 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2023/2024 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

Die gewünschten Änderungen/Ergänzungen aus vorangegangenen Beratungen sind im vorliegenden Entwurf ebenfalls berücksichtigt.

 

Die letzte Anpassung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern erfolgte im Haushaltsjahr 2016. Auf Grund des defizitären Haushaltes und mit Hinblick auf das große Investitionsvolumen der Stadt Schönberg wird verwaltungsseitig empfohlen die genannten Hebesätze zu erhöhen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2023/2024 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A) mit einer Erhöhung/Anpassung der Realsteuerhebesätze für:

 

Grundsteuer A auf …….%

 

Grundsteuer B auf …….%

 

Gewerbesteuer auf ……%

 

 

B) in vorliegender Fassung ohne Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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