Beschlussvorlage - 4/1268/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den bisherigen Planungsbesprechungen sind die baulichen und funktionalen Anforderungen an das Feuerwehrgebäude zwischen Planungsbüro, Feuerwehr und Gemeinde weitestgehend abgestimmt worden.

Der Arbeitsstand ist so weit vorangebracht, dass derzeit das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. In der folgenden Auflistung sind 8 Punkte benannt, über die als Abschluss der Entwurfsplanung zu beschließen ist. Damit erhält die nun folgende Ausführungsplanung finale Klarheit über den Planungswillen der Gemeinde.

 

 

Punkt 1: Möglichkeit der Aufstockung

Das Feuerwehrgebäude wird eingeschossig geplant. Die Möglichkeit einer späteren Aufstockung im Bereich der Sozial- und Schulungsräume führt zur Erhöhung der Baukosten von 20.000,00 €.

Für den Neubau ist die Konstruktion so gewählt, dass maßgebende lastabtragende Bauteile für eine mögliche Aufstockung erst bei deren Umsetzung realisiert werden müssten. In der jetzigen Bauumsetzung sind nur geringfügig zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Dies schließt leichte Verstärkungen der Betonbewehrung in den Decken sowie das Vorverlegen von Installationsleitungen ein.

 

Punkt 2: Fassadengestaltung als Keramikfassade

In den Planungsbesprechungen und im Bauausschuss wurde die Absicht bekräftigt. die Fassade als Keramikfassade in einem dunklen Rotton auszuführen.

Das Architekturbüro Schneekloth weist in einer Kostengegenüberstellung von Ziegelfassade zu Keramikfassade folgende Kosten aus:

Keramikfassade 260.000,00 €

Ziegelfassade  162.500,00 €

 

Punkt 3: Entkalkungsanlage

Der bereits im Bau-und Umweltausschuss befürwortete Einbau einer Entkalkungsanlage kostet ca. 4.700,00 €.

 

Punkt 4: Wärmeerzeugung für das Gebäude mittels Wärmepumpe /

              Beheizung der Fahrzeughalle mittels Betonkernaktivierung

Im Energieeinsparnachweis nach GEG wird die Wärmeerzeugung für die Heizung über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe realisiert. Energetisch betrachtet wird die Fahrzeughalle mit über die Wärmepumpe versorgt. Hierbei wird die Beheizung des Fußbodens als Betonkernaktivierung umgesetzt.

 

Punkt 5: Klimatisierung der Schulungsräume

Das Gebäudeenergiekonzept ist so ausgelegt, dass eine Klimatisierung der Schulungsräume nicht erforderlich ist. Sonnenschutzverglasung und Jalousien schützen die die Räume zusätzlich vor Aufheizung.

Das Erfordernis einer Klimatisierung wird somit nicht gesehen. Zusätzlich anfallende Kosten für laufende Wartungen können entfallen.

Baukosten in Höhe von ca. 30.000,00 € können eingespart werden.

 

Punkt 6: Errichtung einer PV-Anlage

Der Einbau einer PV-Anlage auf dem Dach des Sozialtraktes / Schulungsbereich wird installationstechnisch vorbereitet. Über den Aufbau der PV-Anlage entscheidet die Gemeinde zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Punkt 7: Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Leitstelle der Feuerwehr

Zum Schutz der technischen Ausstattung der Fahrzeughalle und der Feuerwehrfahrzeuge wird eine Brandmeldeanlage installiert, die auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet wird.

Die Baukosten betragen 66.000,00 €. Die jährlichen Wartungskosten belaufen sich auf ca. 2.000,00 €.

 

Punkt 8: elektromagnetische Abgasabsauganlage

In der Fahrzeughalle wird eine elektromagnetische Abgasabsauganlage installiert. Die Abgase der Fahrzeuge werden direkt am Auspuffrohr erfasst. Dieses System ermöglicht ein effizientes Absaugen der Abgase des Fahrzeugmotors in der Halle, so dass die Einsatzkräfte nicht durch toxische Gase gefährdet sind. Ferner ist ein schnelles Abfahren des Fahrzeuges gewährleistet.

Die Kosten belaufen sich auf 31.000,00 €.

 

Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten werden der HHST 34-12600-096-126 zugeordnet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt in der Konkretisierung des Gemeindevertreterbeschlusses vom 17.05.2022 folgende Punkte:

 

  1. Konstruktiv wird das Gebäude so errichtet, dass die Möglichkeit der Aufstockung des Sozial- und Schulungsbereiches im Nachgang möglich ist.
  2. Das Gebäude erhält eine Keramikfassade.
  3. Das Gebäude erhält eine Entkalkungsanlage.
  4. Das Gebäude wird mittels Luft-Wasser-Wärmepumpe beheizt, die Fahrzeughalle erhält zur Beheizung eine Betonkernaktivierung.
  5. Die Schulungsräume der Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr erhalten keine Klimatisierung.
  6. Das Gebäude wird konstruktiv und gebäudetechnisch so vorbereitet, dass die Gemeinde im Nachgang eine PV-Anlage auf dem Dach des Sozialtraktes / Schulungsbereich errichten kann.
  7. Im Gebäude wird eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Leitstelle der Feuerwehr installiert.
  8. Die Fahrzeughalle erhält eine elektromagnetische Abgasabsauganlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

HHST 12600-096-126

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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