Beschlussvorlage - 2/0358/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  Im Dezember ist eine Spende von Herrn Dirk Lange, Betreiber der TotalEnergies Station in Dassow, für die Seniorenweihnachtsfeier der Ortsteilvertretung Harkensee-Barendorf eingegangen.

Diese hatte einen Wert von 125,00 € in Form von 50 Bockwürsten.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in de Hauptsatzung zu treffen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 21.04.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00 € - 1.000,00 € zu treffen.

Nach § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung trifft der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin die Entscheidung zur Annahme unterhalb der Wertgrenzen des § 6 Asb. 3

 

Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

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Beschlussvorschlag

  Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die Spende i.H.v. 125,00 € von Herrn Dirk Lange anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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