Beschlussvorlage - 3/0147/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Aktuell haben wir in der Strandsatzung stehen, dass eine Sondernutzung nur außerhalb der Sturmflutsaison (1.04. bis 15.10.) stattfinden darf.

Es wird angeraten den Passus in der Strandsatzung zu ändern, da wir davon ausgehen, dass die Sturmflutsaison interessant für die Kiter sein könnte. Auch könnten Dreharbeiten, Fotoshootigs und Veranstaltungen dann auch wieder ganzjährig am Strand stattfinden.

 

Der Passus wurde bei der Erstellung der Strandsatzung aufgrund einer Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg aufgenommen. Ansinnen der Behörde war es, dass keine Gegenstände während der Sturmflutsaison am Strand verbleiben, darauf würde bei einer Änderung der Satzung in den jeweiligen Sondernutzungserlaubnissen eingegangen werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow“ in der vorliegenden Form.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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