Informationsvorlage - 4/1254/2023-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bauausschusssitzung vom 07.02.2023:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung der Aufstellung der Satzung unter der Voraussetzung zu zustimmen, dass nur eine begrenzte Fläche als bebaubar zugelassen wird. Dazu sollte der Antragsteller dieses auf einem Lageplan kennzeichnen und schriftlich als Absichtserklärung zum Antrag nachreichen (siehe Anlage).

Die Anlage wird Bestandteil der Ursprungsvorlage.

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