Beschlussvorlage - 2/0346/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Juli ist eine Spende durch die Firma eno energy GmbH in Höhe von 200,00 € für das Dorffest Siemz-Niendorf eingegangen.

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Ein Hauptausschuss wurde in der Gemeinde Siemz-Niendorf nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. § 35 Abs. 1 KV M-V nicht gebildet. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf von 28.11.2019 i.V.m. der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Siemz-Niendorf vom 18.06.2020, entscheidet der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin über die Annahme von Spenden unter 100 Euro. Da die aufgeführte Spende diesen Betrag überschreitet, hat die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spende zu treffen.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siemz-Niendorf beschließt, die aufgezählte Spende i.H.v. 200,00 € anzunehmen und der Firma eno energy GmbH eine Spendenbescheinigung zuzusenden.

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Finanz. Auswirkung

 

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