Beschlussvorlage - 4/1277/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 mit der Beschlussvorlage 4/827/2021 über die Annahme einer zweckgebundenen Geldspende in Höhe von 1.000 € entschieden. Ein Informationsaustausch mit dem STALU führte zu dem Ergebnis, das Informationstafeln über ein spezielles Förderprogramm für Umweltsensibilisierungsmaßnahmen im Bereich des Naturschutzes „Natura 2000“-Gebieten, nur über die Antragseinreichung des STALU´s, gefördert werden. Im Managementplan GGB „Moore in der Palinger Heide“ (DE 2130-303) ist eine Besucherlenkung u.a. durch das Aufstellen von Informationstafel als wünschenswerte Maßnahme aufgenommen worden. Einsehbar im Internet unter: https://www.stalu-mv.de/wm/Themen/Naturschutz-und-Landschaftspflege/NATURA-2000/Management/DE-2130-303-Moore-in-der-Palinger-Heide

 

Der im Januar genehmigte Antrag beinhaltet das Aufstellen von insgesamt 12 Tafeln (z.B. 7 Informationstafel, 5 Hinweisschilder mit Verhaltensregeln) sowie zusätzlich 20 Wegweiser im Einzugsgebiet der Palinger Heide. Die Realisierungsfrist ist bis Ende 2023 festgelegt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten. Die weitere Auftragsausführung, wie z.B. Beauftragung eines Planungsbüros erfolgt über das STALU.

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt wird gebeten, über die bereits ausgewählten Standorte abzustimmen und das Ergebnis dem STALU zu übermittelt. Hierzu wurde im Jahr 2012 eine Machbarkeitsstudie (diese ist im Amt einzusehen) Standorte zur Realisierung der Informationstafeln dokumentiert. Siehe Anlage. Die Förderbedingungen (Textinhalt mind. 70 % mit Natura, 30 % freie Gestaltung) und den Bedingungen der o.g. Geldspende (überwiegend geschichtliche Inhalte) sind nicht kompatibel. Siehe Anlage 1-3

 

Hinweis:

In diesem Zusammenhang wird eine gesonderte Beschlussvorlage für die GV, über die Spendenrückgabe erstellt (Siehe o.g. Beschlussvorlage)

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt stimmt der Realisierung des genehmigten Förderantrages, eingereicht durch das STALU und die damit festgelegten Standorte aus dem Lageplan der Machbarkeitsstudie zu.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Für die Gemeinde Lüdersdorf entstehen keine Kosten.

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