Beschlussvorlage - 3/0146/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In einer der letzten Ausschusssitzungen hat man besprochen, ob man bei der Sondernutzungsgebührensatzung eine Art Rabatt integrieren könnte.

 

Mit der Unteren Rechtsaufsicht wurden folgende Varianten abgesprochen.

- > Zu beachten ist hierbei, dass man sich für eine Variante entscheiden müsste und nicht einzelne Positionen mit der Variante 1 und andere Positionen mit der Variante 2 subventionieren darf.

 

Variante 1:

Man könnte eine Art „Monatkarte“ oder „Jahreskarte“ in die Satzung integrieren. Hierbei wäre der 1. Monat voll zu bezahlen und die nachfolgenden Monate dürften um max. 20 % reduziert werden.

 

Variante 2:

Aus Gründen des öffentlichen Interesses begünstigt die Stadt Dassow die sportliche Aktivität zur Förderung der Gesundheut und Persönlichkeit, sowie der Verbesserung der sozialen Kontakte.

 

Unter Bezugnahme von Variante 2 wurden die Positionen 4 „Nutzung für Vermietung und sonstige Angebote mit Wasserfahrzeugen“ und Position 5 „Veranstaltungen“ und den Unterpunkt a) für sportliche Zwecke ergänzt.

 

Bei einer Antragstellung muss dann abgewogen werden, ob der sportliche Zweck überwiegt.

 

Fraglich ist, welche Nutzungen es für die oben genannten Positionen noch gibt. Durchaus wird es auch Antragstellungen für eine gewerbliche Nutzung des Strandes geben, die gewerbliche Nutzung könnte nicht subventioniert werden.

 

Bsp.-Rechnung nach den aktuellen Rechtsgrundlagen der Stadt Dassow am Beispiel Pos. 4 Nutzung für Vermietung und sonstige Angebote mit Wasserfahrzeugen:

 

Zeitraum 01.04.-15.10.

4. = 1755,00 € Nutzungsentgelt

4.a) sportliche Zwecke = 340,20 € Nutzungsentgelt

 

Aktuell haben wir in der Strandsatzung stehen, dass eine Sondernutzung nur außerhalb der Sturmflutsaison (1.04. bis 15.10.) stattfinden darf. Eventuell macht es Sinn diesen Passus in der Strandsatzung zu ändern, da wir davon ausgehen, dass die Sturmflutsaison interessant für die Kiter sein könnte. Auch könnten Dreharbeiten, Fotoschootigs und Veranstaltungen dann auch wieder ganzjährig am Strand stattfinden. Dieser Sachverhalt wird in einer 2. Vorlage zur Beratung vorgelegt.

 

Sollte man die Strandsatzung dahingehend ändern, dass eine Nutzung übers ganze Jahr möglich ist, ergeben sich folgende Werte:

 

Zeitraum 01.01.-31.12. (ganzjährige Nutzung)

4. = 3.240,00 € Nutzungsentgelt

4.a) sportliche Zwecke = 648,00 € Nutzungsentgelt

 

Die finanziellen Auswirkungen können in dieser Beschlussvorlage nicht dargestellt werden, da sie Abhängigkeit von den Anträgen sind.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die „1. Satzung zur Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Dassow über die Benutzung des Strandbereiches der Stadt Dassow“ in der vorliegenden Form.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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