Beschlussvorlage - 4/1262/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Straßenbauamt Schwerin hat den Entwurf zum Neubau eines Radweges an der L01 von Schönberg nach Dassow zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 30.01.2023 bis 02.03.2023 im Amt Schönberger Land öffentlich zur Einsicht aus.

Es ist geplant, dass der Radweg gemeindeübergreifend von Schönberg nach Dassow verläuft und in Schwanbeck an den vorhandenen Gehweg (Rad frei) anschließt.

Da in Schwanbeck mit dem Gehweg nicht alle bebauten Grundstücke in Richtung Schönberg erschlossen sind, sollte aus Sicht der Stadt Dassow die Schaffung von Querungsmöglichkeiten und Mitnutzung als Fußweg für die betroffenen Grundstücke (88/1, 88/2, 87, 86) aufgenommen werden!

Im Zuge dessen kann eine Erweiterung der vorhandenen Beleuchtung durch die Stadt Dassow für diesen Bereich vorgeschlagen werden.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Dassow beschließt folgende Stellungnahme zum Bau des Radweges zwischen der Stadt Schönberg und der Stadt Dassow an der L01 abzugeben:

 

Die Stadt Dassow befürwortet den vorgelegten Routenverlauf des geplanten Radweges an der L01 von Schönberg bis Dassow OE Ortslage Schwanbeck. Für die weitere Planung hält die Stadt es für notwendig, im Anschlussbereich Schwanbeck bauliche Voraussetzungen für den Zugang der anliegenden/umliegenden Grundstücke zu ermöglichen. Hierzu wird der Vorschlag erbracht, die vorhandene Beleuchtung aus Schwanbeck in Richtung Schönberg durch die Stadt Dassow für diesen Bereich zu erweitern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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