Beschlussvorlage - 4/1283/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 02.02.2023 den Vorentwurf über den Bebauungsplan Nr. 29 gebilligt und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit bestimmt.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 29 beabsichtigt die Gemeinde Kalkhorst, die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Das Planungsziel besteht darin, bestehende Gewerbenutzungen städtebaulich zu ordnen und neue Gewerbeflächen zu erschließen.

Durch die Überplanung der bestehenden Gewerbebetriebe besteht die Möglichkeit, Belange des Immissionsschutzes gutachterlich zu untersuchen und durch geeignete Festsetzungen zu regeln. Weiterhin kann die Gemeinde einen Nutzungskatalog über die zulässigen Nutzungen in dem Gewerbegebiet festlegen und damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten sowie Belange der Raumordnung berücksichtigen. Die Gemeinde erhielt bereits Anfragen von Gewerbebetrieben, die sich in Kalkhorst ansiedeln wollen. Daher möchte die Gemeinde zusätzliche Gewerbeflächen erschließen, um bestehende Arbeitsplätze in der Gemeinde zu erhalten und neue zu schaffen.

Weiterhin plant die Gemeinde einen öffentlichen Parkplatz zu errichten, um weitere Stellplätze für den „minimare Entdeckerpark“ bereitstellen zu können.

Zuletzt beabsichtigt die Gemeinde Kalkhorst Planungsrecht für einen Neubau der örtlichen Feuerwehr zu schaffen. Die örtliche Feuerwehr der Gemeinde Kalkhorst verfügt an ihrem bisherigen Standort nicht mehr über genügend Flächen, um einen zeitgemäßen Betriebsablauf zu gewährleisten. Unter anderem durch die Anschaffung von neuen Gerätschaften ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Räumlichkeiten.

Die vollständigen Vorentwurfsunterlagen des o. g. Bebauungsplanes liegen in der Zeit vom 20.02.2023 bis zum 24.03.2023 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, Zimmer 205, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o. g. Zeitraum unter https://www.kluetzer-winkel.de/ des Amt Klützer Winkel einsehbar.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Dassow unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 24. März 2023 gebeten.

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow hat zur Satzung der Gemeinde Kalkhorst über den Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet Kalkhorst“ keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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