Informationsvorlage - 4/1233/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39 der Stadt Dassow (Ersatz-) Neubau Penny Markt westlich der B 105 (am bisherigen Standort)
- Beteiligung der Gemeinde Selmsdorf als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Information OHNE Beratung
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23.03.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Information OHNE Beratung
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13.04.2023
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 01.11.2022 den Beschluss über die Billigung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Stadt Dassow Neubau (Ersatzneubau) Penny Markt westlich der B 105 (am bisherigen Standort) gefasst.
Die Stadt Dassow schafft mit dem o.g. Bebauungsplan die planungsrechtliche Grundlage für eine Vergrößerung des Discounters. Die Neuerrichtung des Discounters ist erforderlich, weil der in den 1990er-Jahren errichtetet Penny Markt nicht mehr die heutigen Anforderungen für die bedarfsgerechte Versorgung erfüllt. Zudem besteht bisher keine planungsrechtliche Grundlage für die Neuerrichtung eines den heutigen Anforderungen entsprechenden Einkaufsmarktes. Als Voraussetzung für den Ersatzneubau wird die planungsrechtliche Grundlage mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 geschaffen.
Der Geltungsbereich der o. g. Satzung kann der beigefügten Planzeichnung (Anlage) entnommen werden.
Die vollständigen Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 sowie die dazugehörige Begründung nebst den vorliegenden Gutachten liegen in der Zeit vom 12. Januar 2023 bis einschließlich 13. Februar 2023 im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg, gemäß § 3 (1) BauGB während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o. g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land einsehbar.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Selmsdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 13. Februar 2023 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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467,5 kB
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