Informationsvorlage - 4/1260/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung
der Stadt Dassow (im Zshg. m. d. 5. Änd. B2 "Schloßbereich Wiesenkamp")
- Beteiligung der Gemeinde Selmsdorf als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Information OHNE Beratung
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23.03.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Information OHNE Beratung
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13.04.2023
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 05. Januar 2023 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung der Neubekanntmachung der Stadt Dassow (im Zshg. m. d. 5. Änd. B2 "Schloßbereich Wiesenkamp") zur Auslegung und Behördenbeteiligung gebilligt.
Ziel ist es, die im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung neuen Flächenzuschnitte mit ihren Geometrien in der vorbereiteten Bauleitplanung darzustellen. Die angestrebten Arten der Flächennutzungen bleiben erhalten. Die vorliegende Änderung des FNP geschieht im Parallelverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans.
Die Abgrenzung des Änderungsbereichs des o.g. Flächennutzungsplans kann der beigefügten Planzeichnung (Anlage) entnommen werden.
Der Geltungsbereich der vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) betrifft einen kleinen Bestandteil der Schloss Pötenitz gehörenden denkmalgeschützten Gartenanlage. Gleichzeitig ist der Änderungsbereich Bestandteil der in Aufstellung befindlichen 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“. Der Änderungsbereich des FNP liegt im Nordosten des Pangebiets.
Die vollständigen Entwurfsunterlagen der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung, die dazugehörige Begründung sowie die umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom 06. Februar 2023 bis einschließlich 16. März 2023 im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg, gemäß § 3 (2) BauGB während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land einsehbar.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Selmsdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 16. März 2023 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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