Beschlussvorlage - 1/0495/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Jahr 2023 werden die Schöffenwahlen für die Amts- und Landgerichte für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 durchgeführt. Zur Vorbereitung  sind durch die Städte und Gemeinden jeweils Vorschlagslisten mit für das Schöffenamt geeigneten Personen  aufzustellen.

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

Interessierte Personen konnten sich beim Amt Schönberger Land für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben - siehe hierzu Anlage.

Die Gemeindevertretung kann auch unabhängig von den vorliegenden Bewerbungen geeignete Personen aus der Gemeinde in die Vorschlagsliste aufnehmen. Diese Person muss allerdings vorab informiert werden. Nur so kann geprüft werden, ob Ablehnungsgründe gem § 35 GVG bestehen.

Die Gemeindevertretung hat nunmehr durch Aufstellung einer Vorschlagsliste darüber zu entscheiden, welche Personen aus dem Gemeindegebiet im zweiten Halbjahr 2023 durch den Schöffenwahlausschuss zum Schöffen gewählt werden können. Entsprechend der Einwohnerzahl sollen mindestens fünf Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Lüdersdorf aufgenommen werden.
 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt, dass

Herr/Frau__________________________

Herr/Frau__________________________

Herr/Frau__________________________

Herr/Frau__________________________

Herr/Frau__________________________

Herr/Frau__________________________

Herr/Frau__________________________

Herr/Frau__________________________

Herr/Frau__________________________

 

in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 aufgenommen wird.
 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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