Beschlussvorlage - 4/1286/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung über den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Lüdersdorf "An der Mühlenstraße" für den südöstlichen Bereich des Ortsteils Lüdersdorf
hier: Ergänzung des Abwägungsbeschlusses der Stellungnahmen zum Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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07.03.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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29.03.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf hat bereits die Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf behandelt.
Es ergaben sich Belange, die noch zu erörtern sind.
Hierzu gehört auch der Sachverhalt zur Regelung der Verkehrsverhältnisse. Die Sicherheitsanforderungen und die Überwachung der Maßnahme ist von sich aus ergeben.
Zu überprüfen ist die Lage der Straßenachse in Bezug auf die Auswirkungen auf den Gehweg und die vorhandene Hecke auf der nördlichen Seite der Mühlenstraße. Damit können Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke minimiert werden und die Hecke ggf. noch erhalten werden.
Die Entscheidung erfolgt auf der Grundlage der Vorstellung der technischen Planung und wird berücksichtigt, sofern möglich.
Hinsichtlich der Anforderungen der Forst ergeben sich keine Belange, die sich auf das Plangebiet auswirken. Erstaufforstungsgenehmigungen wurden nicht erteilt.
Für die Entscheidung zur Mühlenstraße ist ein Konzept derart erforderlich, dass der Vorschlag für die Straße mit den Anforderungen an den Gehweg überprüft wird.
Es ist die Entscheidung notwendig, ob der Stichweg privat oder öffentlich wird und hinsichtlich der Ausgestaltung der Wendeanlage zu nutzen ist. Die derzeitige technische Plangrundlage wäre entsprechend zu ergänzen.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf fasst den Beschluss, den bereits vorliegenden Abwägungsbeschluss zu ergänzen.
- Die technischen Planvorgaben sind so zu konkretisieren, dass die Auswirkungen auf den Gehweg in der Mühlenstraße und das nördlich gelegene Grundstück mit der Hecke darzustellen sind. Die erforderlichen Schleppkurven in die Zufahrtsstraße sind darzustellen.
- Der Stichweg wird als Privatstraße ausgebildet. Damit kann die Wendeanlage in entsprechender Größe nach Vorgabe der technischen Planer verbleiben. Eine vergrößerte Wendeanlage ist nicht erforderlich.
- Die Planungsabsichten werden ohne Berücksichtigung von Anforderungen einer Erstaufforstung fortgeführt; da die Forstbehörde mitgeteilt hat, dass eine Erstaufforstungsgenehmigung für östlich angrenzende Grundstücke nicht erteilt wurde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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42,4 kB
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