Beschlussvorlage - 4/1259/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 1 ist am 26.05.2006 in Kraft getreten. Anlage I

Die Erschließungsstraße nördl. der Nebenstraße in Grieben zu den Grundstücken 9a,10 und folgende im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist bisher nicht hergestellt worden.

Für die Planung, den Flächenankauf und den Bau wurden geschätzte Haushaltsmittel für den Haushalt 2023/24 angemeldet.

Es ist zur Refinanzierung der Kosten erforderlich, dass die Gemeinde eine Erschließungsbeitragssatzung erlässt. Mit dieser können dann 90% der Kosten im Einzugsbereich der Erschließungsanlage auf die Grundstücke umgelegt werden.

Zur Finanzierung der Maßnahme besteht dann nach § 133 Abs. 3 S. 1 BauGB für die Gemeinde die Möglichkeit die Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht im vollen Umfang entstanden ist, Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrag verlangen zu können, wenn ein Bauvorhaben auf dem Grundstück genehmigt wird oder wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen worden ist und die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist.

Dazu wird das Amt die entsprechende Satzung der Gemeinde zur Beschlussfassung vorlegen.

 

Es wird der Gemeinde empfohlen die gesamte Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes herzustellen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Grieben fasst für den Bebauungsplanes Nr. 1 „Gebiet nördlich des Dorfangers“ die Erschließungsstraße zu den Grundstücken nördl. der Nebenstraße – Anlage II den Grundsatzbeschluss, das Amt mit der Durchführung aller Vergaben für die erforderlichen Planungen und den Bau zu beauftragen. Das Amt trifft die Vergabeentscheidung. Die Aufträge werden entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Grieben erteilt.

Das Amt wird beauftragt eine Erschließungsbeitragssatzung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

2023 20.000,00 €

2024 150.000,00 EUR

2023/2024 Grunderwerb

Ansatz 1.000,00 EUREUR

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

 Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

54101.096- 2023 20TEUR

54101.096- 2024 150TEUR

11401.0481  2023/24 1000 EUR

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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