Beschlussvorlage - 4/1259/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.1 " Gebiet Nördlich des Dorfangers" Gemeinde Grieben
Grundsatzbeschluss zum Bau Erschließungstraße nördl. der Nebenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Grieben
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Entscheidung
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30.03.2023
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Sachverhalt
Der Bebauungsplan Nr. 1 ist am 26.05.2006 in Kraft getreten. Anlage I
Die Erschließungsstraße nördl. der Nebenstraße in Grieben zu den Grundstücken 9a,10 und folgende im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist bisher nicht hergestellt worden.
Für die Planung, den Flächenankauf und den Bau wurden geschätzte Haushaltsmittel für den Haushalt 2023/24 angemeldet.
Es ist zur Refinanzierung der Kosten erforderlich, dass die Gemeinde eine Erschließungsbeitragssatzung erlässt. Mit dieser können dann 90% der Kosten im Einzugsbereich der Erschließungsanlage auf die Grundstücke umgelegt werden.
Zur Finanzierung der Maßnahme besteht dann nach § 133 Abs. 3 S. 1 BauGB für die Gemeinde die Möglichkeit die Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht im vollen Umfang entstanden ist, Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrag verlangen zu können, wenn ein Bauvorhaben auf dem Grundstück genehmigt wird oder wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlagen begonnen worden ist und die endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist.
Dazu wird das Amt die entsprechende Satzung der Gemeinde zur Beschlussfassung vorlegen.
Es wird der Gemeinde empfohlen die gesamte Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes herzustellen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Grieben fasst für den Bebauungsplanes Nr. 1 „Gebiet nördlich des Dorfangers“ die Erschließungsstraße zu den Grundstücken nördl. der Nebenstraße – Anlage II den Grundsatzbeschluss, das Amt mit der Durchführung aller Vergaben für die erforderlichen Planungen und den Bau zu beauftragen. Das Amt trifft die Vergabeentscheidung. Die Aufträge werden entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Grieben erteilt.
Das Amt wird beauftragt eine Erschließungsbeitragssatzung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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2023 20.000,00 € 2024 150.000,00 EUR 2023/2024 Grunderwerb Ansatz 1.000,00 EUREUR |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja |
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Förderung |
00,00 € |
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54101.096- 2023 20TEUR 54101.096- 2024 150TEUR 11401.0481 2023/24 1000 EUR |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3 MB
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