Beschlussvorlage - 4/1273/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Straßenbauamt Schwerin hat den Entwurf zum Neubau eines Radweges an der L01 von Schönberg nach Dassow zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 30.01.2023 bis 02.03.2023 im Amt Schönberger Land öffentlich zur Einsicht aus.

Es ist geplant, dass der Radweg gemeindeübergreifend von Schönberg nach Dassow verläuft. Anschluss hat der Radweg in Schönberg in der Dassower Straße an den bestehenden Radweg und in Schwanbeck an den vorhandenen Gehweg (Rad frei).

Unteranderem bildet die Bushaltestelle in Kleinfeld ein Zwangspunkt mit dem sich in der Planung auseinandergesetzt wird. Die bauliche Ausführung des Radweges in Asphaltbeton, nur im Bushaltestellenbereich in Kleinfeld wird dieser in Anbindung an den Gehweg gepflastert. Der Radweg wird an der öffentlichen Straße (Kleinfeld) unterbrochen und beginnt erst wieder an der L0I. Eine beabsichtigte Furtmarkierung, als Querungshilfe, ist an dieser Stelle wohl bisher nicht vorgesehen. Mit Bau des Radweges ist dieser dann auch als Schulweg aus Richtung Malzow und Dassow und umgedreht anzusehen. Dieses sollte dem Straßenbauamt für die weitere Planung vorgetragen werden.

Als Anlagen ist die Entwurfsplanung im Bereich der Stadt Schönberg und der Erläuterungsbericht beigefügt.

Das Auslegungsexemplar kann zu den Öffnungszeiten des Amtes eingesehen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg begrüßt den Bau eines Radweges an der L0I und möchte zum Entwurf und weiteren Planung folgende Stellungnahme abgeben:

Für die weitere Planung ist zur Querung der Einmündung Kleinfeld als Weiterführung des Radweges eine Querungshilfe – Furtmarkierung – vorzusehen. Der Radweg wird an Bedeutung gewinnen, da dieser als Schulweg zukünftig aus den Ortsteilen Kleinfeld, Malzow und Stadt Dassow genutzt werden wird.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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