Beschlussvorlage - 1/440/2022-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 26.01.2023 der Gemeindevertretung folgende Änderungen zur "Satzung zum Bürgerhaushalt der Gemeinde Selmsdorf” empfohlen:

 

    § 2 Abs. 1 Streichung des Wortes “mindestens”

    § 3 Abs. 1 neue Fassung: “Vorschlags- und abstimmungsberechtigt sind alle am 15. März des Abstimmungsjahres kommunalwahlberechtigten Bürger. “

    § 7 Streichung des Wortes “ umfassend”

    § 8 Abs. 1 Streichung “spätestens im Folgejahr”.

 

Die Änderungen wurden in den beigefügten Entwurf übernommen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die im Entwurf beigefügte Satzung zum Bürgerhauhalt der Gemeinde Selmsdorf.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

20.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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