Beschlussvorlage - 4/1284/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich, um eine Wohnbebauung in rückwärtiger Lage bzw. in zweiter Reihe zur Ernst-Thälmann-Straße zu ermöglichen.

Geplant ist ein Mehrfamilienhaus direkt an der Ernst-Thälmann-Straße mit 5 bis maximal 6 Wohneinheiten. Der rückwärtige Grundstücksteil soll mit Doppelhaushälften bebaut und über eine private Straße erschlossen werden.

Dadurch wird innerörtlich Wohnraum geschaffen. Die Grenze der nördlich angrenzenden vorhandenen Wohnbebauung in zweiter Reihe wird aufgegriffen und fortgeführt.

Die Aufstellung erfolgt in einem regulären Verfahren mit allen nach den §§ 3 und 4 BauGB erforderlichen Beteiligungsverfahren einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Parallel zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 mit identischem Geltungsbereich.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf beschließt die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den in der Anlage dargestellten Bereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ernst-Thälmann-Straße“ nordöstlich der Ernst-Thälmann-Straße gegenüber der St.-Marien-Kirche, umfassend die Flurstücke 281/1 und 177/1 (teilw.), Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf.
  2.  Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Innerhalb des Geltungsbereiches sollen Wohnbauflächen entstehen.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

Keine – Die Kostenübernahme erfolgt über den Vorhabenträger.

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Anlagen

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