Beschlussvorlage - 2/0359/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  Der Schaustellerbetrieb Jan Schmidt -Imbiss, Ausschank und Kinderkarussell- verzichtet in seiner Rechnung vom 09.08.2022 (Dorffest Selmsdorf) auf die Erstattung eines Teilbetrages i.H.v. 200,00 € und möchte diesen gern an einen Verein der Gemeinde spenden.

 

  Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf vom 04.02.2020 entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 bis 1.000 Euro zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

  Der Hauptausschuss der Gemeinde Selmsdorf beschließt, die aufgeführte Spende vom Schaustellerbetrieb Jan Schmidt anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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