Beschlussvorlage - 4/1313/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Mit der Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird unter anderem der Rad- und Gehweg an der Selmsdorfer Landstraße hergestellt. Die Straße Selmsdorfer Landstraße ist in einem unterhaltungswürdigen Zustand z.B. Risse, Abtragungen. Der vorhandene Kreisel weist durch den dort stattfinden gewerblichen Straßenverkehr erhebliche Schäden auf.

Der Gemeinde wird empfohlen mit dem Bau des Rad- und Gehweges eine Deckensanierung der Straße und Kreisel vornehmen zu lassen.

Die Maßnahme kann auf der Grundlage des Treuhändervertrages mit der STADTBAU GmbH an diese zur Durchführung und finanziellen Absicherung übertragen werden.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasst den Grundsatzbeschluss die Deckensanierung der Selmsdorfer Landstraße einschließlich Sanierung des Kreisels zu veranlassen. Dazu wird an die STADTBAU GmbH die Vorbereitung und Durchführung und finanzielle Absicherung der Maßnahme, auf der Grundlage des Treuhändervertrages zur Erschließung des Baugebietes Nr. 9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ vom 19.09.2020, übertragen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Loading...