Informationsvorlage - 2/0350/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die überörtliche Prüfung der amtsangehörigen Gemeinde Roduchelstorf Haushaltsjahre 2018-2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Franzisca Badusche
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Roduchelstorf
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Information OHNE Beratung
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20.04.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Roduchelstorf wurde durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg geprüft. Die Prüfung bezog sich auf die Jahre 2018-2021.
Prüfungsschwerpunkte waren:
- die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
- die Haushaltsplanung und Haushaltsdurchführung
- die Umsetzung von Haushaltssicherungskonzepten
- die Jahresabschlüsse mit Anlagen und Anhang
- Investitionstätigkeit, Auftragsvergaben
- Personal
- das Forderungsmanagement
Für die Gemeinde Roduchelstorf wurden durch die Prüfung folgende Schwerpunktergebnisse aufgezeigt:
Zusammenfassung wesentlicher Prüfungsergebnisse
- Es waren bis zum Zeitpunkt der aktuellen Prüfung noch nicht alle Prüfungsfeststellungen ausgeräumt.
Diese betreffen hauptsächlich, dass:
- Ergebnis- und Finanzhaushalt in Planung und Rechnung nicht ausgeglichen waren,
- der gesetzliche Termin für den Er lass der Haushaltssatzungen, wie in den Vorjahren nicht eingehalten wurde,
- die gesetzlichen Regelungen der GemHVO-Doppik M-V sind wie in den Vorjahresprüfungen nicht vollinhaltlich umgesetzt worden (z.B. keine Unterscheidung nach wesentlichen und sonstigenProdukten, Ziele, Kennzahlen und Leistungsmengen zur Messung der Produktergebnisse wurden nicht angegeben).
- die Anpassung auf zwei Teilhaushalte ist erst mit dem Haushaltsjahr 2019 erfolgt
- Gebühren für den Wasser- und Bodenverband wurden erst ab dem Haushaltsjahr 2015 erhoben.
- Für das Haushaltsjahr 2021 sind noch keine Gebühren für den Wasser- und Bodenverband erhoben worden. Damit ist auf die zeitnahe Erhebung von Einnahmen in Höhe von 10,6 TEUR (HH-Ansatz) verzichtet worden. Die Erträge der Gemeinde Roduchelstorf sind nicht in ihrer voraussichtlichen Höhe, in dem Haushaltsjahr geplant und abgerechnet worden, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind (GemHVO-Doppik M-V § 8, GemKVO § 7 (3)).
- Nach den Wertungen, die sich aufgrund der Planzahlen ergeben, war die dauernde Leistungsfähigkeit für die Jahre 2018 und 2019 weggefallen. Für das Haushaltsjahr 2020 und 2021 ergab sich eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit. Gleiches gilt für das Haushaltsjahr 2022.
- Die Hebesätze der Gemeinde weichen im Prüfungszeitraum teilweise erheblich von den gewogenen Durchschnittshebesätzen des Landes ab. Die Gemeinde verzichtete auf Einnahmen, § 44 (2) KV M-V.
- Die Haushaltsansätze sind nicht angepasst worden.
- Die Haushaltssatzungen sind bis 2021 nicht vor Beginn des Haushaltsjahres beschlossen
worden (außer 2019). Gegen die KV M-V § 47 (1) und (2) wurde verstoßen.
- Der genehmigte Kassenkreditrahmen wurde überschritten. (Verstoß gegen KV M-V §
51(1) und GemKVO § 19)
- Der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und im Finanzhaushalt wurde in der Planung als auch in der Rechnung im Prüfungszeitraum 2018-2021 nicht erreicht (siehe Pkt. 3.1.2.1 und 3.1.2.2).
- Das Haushaltssicherungskonzept ist unvollständig und entspricht nicht den Rechtsvorschriften (KV M-V § 43 (7), GemHVO-Doppik § 17 b).
- Eine Überprüfung, ob eine Anpassung des Pachtzinses während der Laufzeit des
Vertrages möglich ist, ist nach Angaben der Verwaltung noch nicht erfolgt.
- Die geplanten Sach- und Dienstleistungen wurden regelmäßig erheblich unterschritten.
Die Haushaltsansätze sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.
- Bei Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren (Konto 79253) sind ratenweise fällige Verbindlichkeiten in Teilbeträge aufzuteilen.
- Ziele und Kennzahlen sind nicht formuliert worden.
- Über den Haushaltsvollzug wurde der Finanzausschuss unterrichtet. Die Gemeindevertretung hat diese Aufgabe nicht an den Finanzausschuss übertragen.
- Die Frist für den Jahresabschluss 2018 wurde nicht eingehalten. Der Jahresabschluss 2018 ist am 27.05.2020 aufgestellt und am 15.10.2020 festgestellt worden.
- Ein gesonderter Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin ist für die Jahresabschlüsse 2018 bis 2020 nicht gefasst worden. Die Beschlüsse sind zusammen mit dem Beschluss zur Feststellung des geprüften Jahresabschlusses gefasst worden. (Verstoß gegen KV M-V § 60 (5))
- Das Forderungsmanagement weist Fehler auf.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass eine Verletzung der Aufgaben der Amtsverwaltung vorliegt, durch die Aufhebung der Forderungspfändung, den Verstoß gegen die Satzung über Stundung, Niederschlagung und Er lass von Forderungen und den Verstoß gegen die Kommunalverfassung MV.
Ein finanzieller Schaden für die Gemeinde kann nicht ausgeschlossen werden.
- Eine Dienstanweisung zum Forderungsmanagement sollte erlassen werden.
Der Prüfbericht wird hiermit der Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben.
Die Prüfungsergebnisse sind unverzüglich nach der Kenntnisnahme unter Beachtung der Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes an sieben Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen (§ 10 KPG M-V).
In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.
Eine Kopie des Prüfberichtes wird dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V übersandt. (Erläuterungen zum KPG Ziff. 2.7.2.)
Entsprechend § 9 Abs. 3 des KPG M-V hat die kommunale Körperschaft zum Prüfungsergebnis gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde Ste !lung innerhalb von 3 Monaten zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu berichten, ob und inwieweit den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wird.
Eine Stellungnahme wird von der Verwaltung vorbereitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,1 MB
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