Beschlussvorlage - 4/1315/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Eno Energy GmbH ist Vorhabenträger und plant die Errichtung von 5 Windenergieanlagen (Typ Eno 152, Nabenhöhe 165,00 m, installierte Leistung 5,6 MW) in den Gemarkungen Torisdorf und Falkenhagen.

 

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (kurz: EEG2023) ermöglicht seit Anfang 2021 erstmals die direkte lokale Wertschöpfung aus Windenergieanlagen für umliegende Gemeinden. Möglich wird dies durch den neu aufgenommenen § 6, welcher es den Vorhabenträgern gestattet, den umliegenden Gemeinden Einnahmen aus der Windverstromung anzubieten. Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz können Betreiber von Windenergieanlagen an Land den betroffenen Gemeinden Beträge von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste und fiktive Strommenge anbieten.

 

Hiervon profitieren jene Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich innerhalb eines Radius von 2,5 km um die jeweilige Windenergieanlage (Turmmitte) befindet. Tangiert diese Kreisfläche mehrere Gemeindegebiete, wird der Betrag flächenanteilig verteilt. (Hinweis der Amtsverwaltung: Für die Gemeinde Roduchelstorf bedeutet dies eine Zuwendung in Höhe von 0,14204 ct/kwh).

 

Die Einnahmen unterliegen keiner Zweckbindung, das heißt die Gemeinde soll frei über die Verwendung entscheiden. Das Gesetz stellt klar, dass die betreffenden Gemeinden für ihre Erlösbeteiligung keinerlei Gegenleistung schulden und eine solche auch nicht verlangt werden darf. Einzige Voraussetzung für die Zuwendung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gemeinde und Anlagenbetreiber. Das schafft Rechtssicherheit für die Gemeinde und den Vorhabenträger.

 

Zuwendungen durch Vorhabenträger gemäß § 6 EEG2023 unterliegen nicht dem kommunalen Finanzausgleich. Sie sind beispielsweise nutzbar für:

• Infrastrukturprojekte

• Investitionen und verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich Kitas und

Schulen,

• Spielplätze und Freizeiteinrichtungen,

etc.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Roduchelstorf beschließt den Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs.1 Nr.1 EEG 2023, geschlossen mit der Eno Energie GmbH, gemäß Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Gemeinde Roduchelstorf erhält für die

 

WEA 01 einen Anteil in Höhe von 0,1926 ct/kwh

(9,63 % * 2 Cent = 0,1926 ct/kwh)

WEA 02 einen Anteil in Höhe von 0,1142 ct/kwh

WEA 03 einen Anteil in Höhe von 0,1232 ct/kwh

WEA 04 einen Anteil in Höhe von 0,0408 ct/kwh

WEA 05 einen Anteil in Höhe von 0,2394 ct/kwh

 

für eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren.

 

Bei einem Durchschnittsanteil von 0,14204 ct/kwh und z.B. einer erwarteten

Jahresstrommenge von insgesamt 48.323,5 MWh/a kann für die Gemeinde Roduchelstorf eine Zuwendung in Höhe ca. 6.800 /a entstehen.

(Siehe Anlage 2 des Vertrages)

 

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