Informationsvorlage - 4/1318/2023-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Anlage 2 zur Kostenteilungsvereinbarung musste geändert werden. Die Kosten der Regenwasserhausanschlüsse sind nicht förderfähige Kosten und müssen vom Zweckverband zu 100% getragen werden.

Diese Anlage 2 wird Bestandteil der Vereinbarung und muss ausgetauscht werden.

 

Änderung finanzielle Auswirkungen:

 

Eigenanteil der Stadt Schönberg verringert sich auf 306.490,22 EUR

Erträge Anteil ZV Los 1 erhöht sich auf 69.868,22 EUR

 

Die Abrechnungen erfolgen nach Abschluss der Arbeiten nach dem vereinbarten Verteilerschlüssel und den tatsächlich entstandenen Kosten.

Reduzieren

Anlagen

Loading...